Ausgabe #322 | 5. März 2026
Demokratische Insolvenz
Kann ein Unternehmen seine Gläubiger nicht mehr bedienen, droht die Insolvenz.
Es ist der Moment, in dem die Inhaber oder Anteilseigner vollständig entmachtet werden. Ein gerichtlich bestellter Insolvenzverwalter wird zum absolutistischen Alleinherrscher, der noch dazu nicht mal das Wohl des Unternehmens im Blick hat – sondern in erster Linie im Interesse der Gläubiger agiert.
In Deutschland gehen jedes Jahr über 20.000 Unternehmen in die Insolvenz. Mit steigender Tendenz.
Bei einer Insolvenz verlieren viele. Die einen ihr Unternehmen, andere ihren Arbeitsplatz und die Gläubiger meist den größten Teil ihrer Außenstände.
Gewinnen können im Grunde nur die Insolvenzverwalter.
Da stellt sich die spannende Frage: Was ist eigentlich, wenn einer Kommune das Geld ausgeht? Droht auch hier die Machtübernahme durch einen Insolvenzverwalter?
Nein.
Und ein bisschen auch ein Ja.
Zunächst einmal: Ein Insolvenzrecht für Kommunen gibt es nicht. Kommunen können nicht „pleite“ im Sinne der Insolvenzordnung gehen.
Sie können aber sehr wohl in Zahlungsschwierigkeiten geraten. Unzählige Handwerksbetriebe in ganz Deutschland bleiben so immer wieder auf berechtigten Forderungen sitzen.
Doch mit der Entscheidung, offene Rechnungen nicht zu begleichen, ist es natürlich nicht getan.
Kommt eine Kommune in die Situation, keinen ausgeglichenen Haushalt mehr zu haben, greifen auch hier teils autoritäre Mechanismen.
Im Fokus stehen hier nicht die Interessen von Gläubigern, sondern die Funktionsfähigkeit der Kommune und ganz besonders die Erbringung kommunaler Pflichtaufgaben.
Das ist auch gut so.
Es führt aber kurzfristig und manchmal auch für einen langen Zeitraum zu massiven Einschränkungen der kommunalen Selbstverwaltung.
Je nach Bundesland sind die Prozesse und Strukturen in solchen Fällen etwas unterschiedlich. Prinzipiell bedeutet das jedoch zunächst einmal: Haushaltssperre. Freiwillige Leistungen der Kommune werden gestrichen, nur absolute Pflichtausgaben dürfen noch getätigt werden.
Im nächsten Schritt übernimmt die Kommunalaufsicht (z. B. der Landkreis oder die Landesregierung) die Kontrolle, selbst der Gemeinderat verliert Entscheidungsrechte.
Stellenabbau, Veräußerungen von kommunalem Eigentum und Unternehmensanteilen, Schließung von kommunalen Einrichtungen, Steuer-, Abgaben- und Gebührenerhöhungen können folgen.
Auch wenn es also keine formellen Insolvenzverfahren für Kommunen gibt, so droht bei einer Schieflage in den Kommunalfinanzen tatsächlich eine massive Einschränkung der demokratischen Selbstverwaltung.
Das betrifft sowohl gewählte Gemeinderäte als auch sämtliche Formen der Bürgerbeteiligung, denn die zählt tatsächlich nicht zu den kommunalen Pflichtaufgaben.
Nun könnte man sagen: Ist nicht so schlimm.
Ist ja eine Ausnahmesituation. Ein Notfall. Befristet. Und nur dort ein Problem, wo eben vorher unverantwortlich mit den Geldern der steuerzahlenden Bürgerinnen und Bürger umgegangen wurde.
Ist aber nicht so.
Deutsche Kommunen sind strukturell unterfinanziert. Pflichtausgaben und Einnahmenpotenziale stehen in keinem gesunden Verhältnis.
Im Jahr 2024 fehlten den deutschen Kommunen weit über 20 Milliarden Euro. Hohe Sozialausgaben, steigende Personalkosten und Zinslasten bei schwacher Konjunktur sind die Hauptfaktoren.
Expert*innen gehen davon aus, dass fast neun von zehn Städten und Gemeinden in Deutschland in absehbarer Zeit die finanzielle Handlungsunfähigkeit droht.
Das ist ein Problem.
Und wenn die Antwort darauf Einschränkung demokratischer Rechte lautet, ist es ein Riesenproblem.
Weil es eine schleichende Gefahr darstellt.
Demokratische Mitwirkung von vollen Kassen abhängig zu machen, ist schon grundsätzlich ein absurder Gedanke. Ähnlich wie Forderung nach Abbau von Beteiligung, um Vorhaben zu „beschleunigen“.
Wer Demokratie so denkt, hat sie nicht verstanden.
Demokratie ist kein Kostenfaktor, kein Hindernis, keine nervige Zusatzschleife.
Wer mit diesem Verständnis von Demokratie politisch gestaltet, ist mitverantwortlich, wenn sie unter die Räder kommt – und stützt genau jene rechtsradikalen Logiken, die Demokratie zerstören.
Demokratie bedeutet, Herausforderungen und Probleme miteinander zu verhandeln und zu überwinden. Auch wenn es Zeit, Geld und Nerven kostet.
Wenn also der enorme Finanzdruck, unter dem die deutschen Kommunen stehen, am Ende nicht in eine andere, viel gefährlichere Insolvenz führen soll, dann brauchen wir eine andere Strategie im Umgang mit angespannten Haushaltslagen.
Dabei muss die grundsätzliche Strategie eine Neuordnung der Kommunalfinanzierung sein. Wir brauchen die nötigen Mittel vor Ort in unseren Kommunen.
Schulen, Kitas, Hilfen in schweren Lebenslagen für Bedürftige, Gestaltung unserer Lebenswirklichkeit – das geschieht auf kommunaler Ebene und muss dort auch finanzierbar sein.
Dazu kommt: Demokratische Gestaltung und Beteiligung sind kein Luxusgut bei vollen Kassen. Beteiligung ist Kernaufgabe unserer Demokratie – und damit Pflichtaufgabe in Kommunen – wie es zum Beispiel der Fachverband Bürgerbeteiligung fordert.
In Zeiten knapper Kassen als Erstes Hand an dringend nötige dialogische Krisenbewältigung zu legen, ist ein Schritt in die demokratische Insolvenz.
Doch auch die aktuelle Rechts- und Finanzlage gibt Gestaltungsspielraum. Momentan ist eine Vermeidung der Überschuldung durch eine nachhaltige Haushaltskonsolidierung Thema in vielen Kommunen.
Und genau das ist ein Thema für eine umfassende, breite und tiefe Beteiligung.
Bislang kennen wir Bürgerbeteiligung in Deutschland vor allem als Begleitung von Vorhaben (also Ausgaben). Das ist die Handlungslogik, die sie prägt.
Doch Beteiligung kann mehr.
Die Sammlung, Sichtung und Priorisierung von Einsparungspotenzial. Die Erschließung neuer Einnahmequellen. Die politische Entscheidung über unverzichtbare Vorhaben und solche, die geschoben werden können. Die Übernahme von kommunalen Aufgaben durch zivilgesellschaftliches Engagement. All das kann Thema von Beteiligung sein.
Und muss es sogar, wenn es am Ende Engagement und Einvernehmen geben soll.
In Polen, wo die Beteiligung an der kommunalen Haushaltsplanung Standard ist, wird selbstverständlich auch in Zeiten von Sperrdruck beteiligt.
In Deutschland werden die eher seltenen Bürgerhaushalte gerade wie z. B. in Stuttgart, wegen schlechter Haushaltslage eingestellt.
Dabei hat die Stadt Solingen schon vor Jahren mit ihrem „Sparhaushalt“ gezeigt, wie es gehen kann, und erfolgreich zig Millionen Euro als Ergebnis von Bürgerbeteiligung eingespart.
Aktuell hat sich zum Beispiel die Gemeinde Werbach in Baden-Württemberg für eine Dialogische Haushaltssanierung entschieden und kombiniert dabei die Einbindung zivilgesellschaftlicher Gruppen, breite Onlinebeteiligung und losbasierte Formate.
Die Botschaft lautet: Bürgerbeteiligung kann Haushaltssanierung
Es ist herausfordernd, sich darauf einzulassen. Aber eben auch vielversprechend.
Gerade dann, wenn die zu treffenden Maßnahmen besonders einschneidend sind. Denn kurzfristig mag es zwar um Einsparungen gehen. Und es ist verständlich, dass Widerstand zunächst einmal eher als Bedrohung, denn als Chance gesehen wird.
Doch langfristig ist die entscheidende Frage, wie unser demokratisches Miteinander eine solche Krisensituation übersteht.
Und dafür ist eben nicht nur entscheidend, dass ein Kommunalhaushalt saniert wird, sondern wie es geschieht.
Schmerzen und Konflikte sind in solchen Situationen nicht zu verhindern. Wohl aber gibt es die Chance, diese dialogisch, transparent, fair und beteiligungsorientiert zu bewältigen.
Das ist herausfordernd und – wie wir gesehen haben – kein Selbstläufer.
Aber es ist eine Investition in die Zukunft. Und in unsere Demokratie.
Und die braucht gerade, jede Investition, die sie kriegen kann.