Ausgabe #183 | 6. Juli 2023
Die Rüge
Julia Willie Hamburg hat kein Auto. Die bekennende Radfahrerin setzt sich seit vielen Jahren für die Mobilitätswende ein. Sie engagiert sich bei den Grünen.
2013 zog sie als damals jüngste Abgeordnete in den Landtag von Niedersachsen ein.
Doch dann erkrankte sie nach der Geburt ihres zweiten Kindes schwer. So schwer, dass sie ihr Landtagsmandat eigentlich nicht ausüben konnte.
Das war brisant.
Denn im Landtag hatte die rot-grüne Koalition nur eine Stimme mehr als die schwarz-gelbe Opposition.
Es hätten also turbulente Zeiten werden können – mit einer Landesregierung, der plötzlich im Parlament die Mehrheit fehlte.
Dass wir in den Medien nichts über eine Regierungskrise in Niedersachsen lesen konnten, hatte einen einfachen Grund:
Während der Dauer ihrer Erkrankung nahm konsequent jeweils ein Mitglied der oppositionellen FDP nicht an den Abstimmungen teil.
Dieses Verfahren ist weitgehend unbekannt, in deutschen Parlamenten aber durchaus üblich. Es gibt sogar einen Namen dafür: Pairing-Abkommen.
Sie sehen vor, dass für jeden kranken, beruflich oder sonst dringend verhinderten Abgeordneten der Regierungsseite ein Abgeordneter der Opposition der Abstimmung im Parlament fernbleibt.
Sie werden meist formell vereinbart – und in seltenen Fällen auch wieder gekündigt, wenn die Opposition sich ernsthaft missachtet wähnt.
Sie zeigen vor allem aber eines: Auch bei noch so kantigen politischen Auseinandersetzungen kann man gemeinsame Fairness-Regeln finden. Wenn man will.
Für Julia Willie Hamburg ging die Geschichte gut aus. Ab Juli 2014 konnte sie ihr Landtagsmandat wieder ausüben, wurde 2017 wiedergewählt und gewann 2021 sogar erstmals das Direktmandat in ihrem Wahlkreis.
2022 wurde sie stellvertretende Ministerpräsidentin der aktuellen niedersächsischen Landesregierung.
Und da das Land Niedersachsen Anteilseigner der Volkswagen AG ist, entsandte man sie in den dortigen Aufsichtsrat.
Unmittelbar nach Bekanntwerden der Personalie drehte die Auto-Lobby durch.
Die CDU tobte, die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz wollte gar dagegen klagen. Und das bekannte und beliebte deutsche Boulevard-Magazin BILD machte sich, wieder einmal, zur Speerspitze des Grünen-Bashings.
Eine ganze Reihe von Artikeln versuchte, sie als Person zu demontieren, wühlte in ihrem Lebenslauf (pfui: kein Berufsabschluss!) und titelte u. a. „Grüne Autohasserin kontrolliert jetzt VW“.
Das führte zu unsäglichen Drohungen, Beschimpfungen und öffentlichen Herabwürdigungen in den Sozialen Medien.
Die BILD fing sich für ihre Berichterstattung eine öffentliche Rüge ein. Wegen mangelnder Sorgfaltspflicht und ehrverletzender Berichterstattung.
Ausgesprochen hat diese Rüge der Deutsche Presserat.
Und ja. Der darf das.
Das ist sogar seine Aufgabe. Getragen wird er von der deutschen Pressebranche.
Er hat einen Pressekodex formuliert. Verstöße dagegen kann jede*r zur Anzeige bringen. Der Rat prüft und erteilt einen Hinweis, eine Missbilligung und im schlimmsten Fall eine öffentliche Rüge.
Wie im Fall Hamburg. Also der Person Julia Willie Hamburg.
Es könnte aber auch Hamburg treffen. Also die Stadt.
Und jetzt wird es kurios.
Es gibt nämlich nicht nur den Deutschen Presserat (für die Presse), sondern auch den Deutschen Rat für Public Relations (DRPR).
Funktioniert im Prinzip genauso, nur eben für die PR-Branche. Auch er hat Regeln und Richtlinien, auch er kann Rügen aussprechen.
Soweit alles gut.
Nun ist aber dieser PR-Rat auf die Idee gekommen, auch eine Richtlinie für „Bürgerbeteiligung und Kommunikation“ zu entwickeln.
Die hat mit den Grundsätzen Guter Beteiligung, wie sie die Beteiligungsbranche entwickelt hat, nichts zu tun.
Sie ist auch nicht unter Beteiligung der Beteiligungsbranche entstanden.
Die ist nicht einmal konsultiert worden.
Diese beteiligungsfreie Beteiligungsrichtlinie ist jetzt nicht völlig misslungen. Solide ist sie aber auch nicht.
Teilweise bleibt sie weit hinter der Praxis zurück. Teilweise regelt sie Dinge, die in der Praxis gar kein Thema sind.
Das könnte man freundlich weglächeln, es entwickeln ja auch Unternehmen und sogar Ministerien eigene und manchmal sogar eigenartige Grundsätze, Regeln oder Richtlinien. Dazu kommen die vielen kommunalen Leitlinien.
Wo immer also eine Institution oder Körperschaft für sich verbindliche Regeln aufstellen möchte, ist das in Ordnung.
Problematisch wird es dann, wenn diese Richtlinien anderen übergestülpt werden sollen. Wenn kommerzielle PR-Agenturen dies für Kommunen und gemeinnützige Institutionen tun, wird es skurril.
Und wenn sich auf dieser Grundlage dann die PR-Branche dazu ermächtigt, fremden öffentlichen Beteiligungsträgern „Rügen“ zu erteilen, dann ist da irgendwo irgendwas gründlich schiefgelaufen. Noch hat es keine Rüge gegeben.
Aber eines Tages könnte es Hamburg treffen. Das richtige Hamburg.
Oder jede andere Kommune.
Dass es so weit kommen konnte, hängt natürlich vor allem damit zusammen, dass die Beteiligungslandschaft in Deutschland noch recht jung ist.
Es gibt eben keinen „Deutschen Rat für Beteiligung“.
Weil es keine Verbände gibt, die ihn ins Leben rufen könnten.
Der Presserat wird von Verleger- und Berufsverbänden der Journalist*innen getragen. Die Beteiligungsbranche hat beides nicht.
Dort gibt es bislang nur lose Netzwerke. Keines davon mit einer rechtlichen Struktur.
Das führt dann dazu, dass die merkwürdigsten Akteur*innen entscheiden, wer gut und wer schlecht beteiligt hat.
Vielleicht sollten wir das ändern?
Schreiben Sie mir, was Sie dazu meinen.
Alles gut, so wie es ist? Oder braucht es früher oder später doch eine Interessenvertretung der Beteiligungsprofis?
Eine spannende Frage …